Verhalten bei Notfällen in den Häusern

Notfälle in den Häusern – Was muss beachtet werden?

In Notfällen haben die Asylbewerber die gleichen Rechte wie alle anderen Heidener Bürger auch!

Brandverhütungsmaßnahmen  und entsprechende Verhaltensmaßnahmen sind in jeder Unterkunft in verschiedenen Sprachen beschrieben und an gut sichtbaren Stellen ausgehängt. Weiterhin gibt es in allen Unterkünften Feuerlöscher und Feuermelder.

Im Herbst des vergangenen Jahres wurden die Unterkünfte zusammen mit der Feuerwehr Heiden kontrolliert und auf brandschutztechnische Mängel überprüft, die entsprechend beseitigt wurden.

Sollte ein Unfall oder ein ähnlich schlimmes Ereignis auftreten, können natürlich Feuerwehr, Polizei und/oder Krankenwagen gerufen werden, um die Situation zu unterstützen und die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten.

Notfälle 3

Notfälle 4

                Notfälle 1   Notfälle 2

Polizeidienststelle Heiden
Rathausplatz 1,
46359 Heiden,
Telefon: 02867 576
Sprechzeiten:
Montag          10:00 – 11:00 Uhr
Mittwoch        11:00 – 12:30 Uhr
Donnerstag  14:30 – 15:30 Uhr