Krippen- und Kindergartenbesuche
Die Kinder von Asylbewerbern haben wie deutsche Kinder Anspruch auf einen Krippen- oder Kindergartenplatz. Die öffentliche Hand finanziert die Betreuungsplätze im Fall der Bedürftigkeit durch Erlass oder Übernahme des Teilnahmebeitrags.
Jugend- und Erziehungshilfen
Auch die übrigen Leistungen der Jugendhilfe – z.B. Angebote zur Förderung der Erziehung in der Familie, Angebote zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen oder Hilfe zur Erziehung – gewährt das zuständige Jugendamt.
Dieses ist auch für den Kinderschutz bei Bekanntwerden gewichtiger Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung zuständig.