Kinder- und Jugendbetreuung

Krippen- und Kindergartenbesuche

Die Kinder von Asylbewerbern haben wie deutsche Kinder Anspruch auf einen Krippen- oder Kindergartenplatz. Die öffentliche Hand finanziert die Betreuungsplätze im Fall der Bedürftigkeit durch Erlass oder Übernahme des Teilnahmebeitrags. 

Jugend- und Erziehungshilfen

Auch die übrigen Leistungen der Jugendhilfe – z.B. Angebote zur Förderung der Erziehung in der Familie, Angebote zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen oder Hilfe zur Erziehung – gewährt das zuständige Jugendamt.

Dieses ist auch für den Kinderschutz bei Bekanntwerden gewichtiger Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung zuständig.

16.05.24 - Kreis Borken Tombrock