Schule und Ausbildung

Kinder und Jugendliche unterliegen der allgemeinen Schulpflicht, auch der Berufsschulpflicht, unter Umständen bis 27 Jahre. Sie lernen die deutsche Sprache in sogenannten Übergangsklassen. In ländlichen Gebieten ist es schwierig, diese an allen Orten einzurichten.

Nach dem Schulabschluss dürfen Jugendliche auch ohne sicheren Aufenthaltsstatus eine Ausbildung beginnen.

Vor Abschluss der Ausbildung erfolgen meist keine aufenthaltsbeendenden Maßnahmen. Bei erfolgreichem Abschluss der Ausbildung und einem entsprechenden Arbeitsplatz wird in der Regel eine Aufenthalts­erlaubnis erteilt.

Im Rahmen der Leistungen für Bildung und Teilhabe (Bildungspaket) bestehen Förderungsmöglichkeiten etwa bei der Übernahme der Kosten für die Teilnahme an Spot- und Kulturangeboten oder für Nachhilfeunterricht und sonstigen Schulbedarf.